Steuern verständlich.
Wir erklären Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung, ersetzen aber keine Steuerberatung.
Große Zuschüsse für private Solaranlagen gibt es kaum noch. Was es gibt, ist steuerliche Entlastung und günstige Kredite – und die erklären wir Ihnen genau.

Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder nahe Wohngebäuden der Nullsteuersatz: Lieferung und Montage werden ohne Umsatzsteuer berechnet, Speicher eingeschlossen. Einnahmen aus solchen Anlagen sind zudem in der Regel einkommensteuerfrei. Dazu kommt die Einspeisevergütung nach EEG für den nicht selbst genutzten Strom, festgeschrieben für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.
Für die Finanzierung bietet die KfW den Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ an. Ein landesweites bayerisches Zuschussprogramm für private PV-Anlagen gibt es derzeit nicht. Kommunale Programme wechseln häufig – ob Ihre Gemeinde gerade etwas anbietet, prüfen wir vor der Planung.
Wir erklären Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung, ersetzen aber keine Steuerberatung.
Welcher Satz zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme gilt, nennen wir aktuell.
Wir liefern die technischen Angaben, die Ihre Bank für den Antrag braucht.
Wir prüfen, ob Stadt oder Gemeinde aktuell ein Programm anbietet.
Die Sätze sinken halbjährlich zum 1. Februar und 1. August. Für Teileinspeisung bis 10 kWp liegen sie derzeit grob bei 7 bis 8 ct/kWh. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Inbetriebnahme, er gilt dann für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr.
Nennen Sie uns Ort, geplante Größe und ob die Anlage auf einem Wohngebäude entsteht – wir melden uns mit einer Übersicht.