Unterlagen für die Versammlung.
Verständliche Entscheidungsvorlage mit Varianten und Kosten.
Für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Hausverwaltungen planen wir Anlagen mit klarem Modell für Strom und Kosten.

Bei Mehrparteienhäusern ist die Technik selten das Problem, sondern die Frage, wer den Strom nutzt und wie abgerechnet wird. Möglich sind Volleinspeisung, Allgemeinstrom für Treppenhaus, Aufzug und Wärmepumpe, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrom. Jedes Modell hat andere Anforderungen an Messkonzept und Verwaltung.
Wir bereiten die Entscheidung für die Eigentümerversammlung auf: Anlagengröße, Kosten, Varianten und ein Messkonzept, das mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden kann. Die rechtliche Gestaltung von Verträgen und Beschlüssen ersetzen wir nicht, arbeiten aber gern mit Ihrer Verwaltung zusammen.
Verständliche Entscheidungsvorlage mit Varianten und Kosten.
Zählerplanung für Allgemeinstrom, Mieterstrom oder gemeinschaftliche Versorgung.
Aufständerung, Ballastierung und Lastreserven prüfen wir vorab.
Tiefgarage und Wallboxen können in das Konzept einbezogen werden.
Ja, eine PV-Anlage auf dem Gemeinschaftseigentum ist eine bauliche Veränderung und muss von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Wir liefern die Unterlagen, die dafür üblicherweise gebraucht werden.
Nennen Sie uns Anzahl der Einheiten, Dachform und Ansprechpartner der Verwaltung – wir melden uns mit dem nächsten Schritt.