Das Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ist das zentrale Verzeichnis der Bundesnetzagentur für alle Anlagen, die Strom erzeugen oder speichern. Jede Photovoltaikanlage gehört hinein – vom Balkonkraftwerk bis zur Gewerbeanlage, unabhängig davon, ob sie eine Einspeisevergütung erhält. Die Eintragung ist Aufgabe des Betreibers, also in der Regel Ihre.
Der Vorgang ist online und kostenlos, dauert bei vollständigen Unterlagen etwa eine halbe Stunde und wirkt bürokratischer, als er ist. Die meisten Rückfragen entstehen an denselben Stellen. Die folgenden Abschnitte gehen die häufigsten Fragen der Reihe nach durch.
Wer muss sich registrieren?
Registrieren muss sich der Anlagenbetreiber – die Person oder Firma, die die Anlage wirtschaftlich betreibt. Bei einem Einfamilienhaus ist das meist der Eigentümer, bei Ehepaaren einer von beiden oder beide gemeinsam. Bei gemieteten oder gepachteten Anlagen kann Betreiber auch der Anbieter sein; das regelt der Vertrag, siehe Photovoltaik mieten oder pachten. In einer Eigentümergemeinschaft ist häufig die Gemeinschaft selbst Betreiberin.
Welche Frist gilt?
Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eingetragen werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt hat – nicht der Tag des Zählerwechsels oder der Fertigmeldung. Dieses Datum steht im Inbetriebsetzungsprotokoll Ihres Elektrofachbetriebs.
Wer die Frist versäumt, riskiert, dass der Netzbetreiber Zahlungen der Einspeisevergütung zurückhält oder kürzt, bis die Registrierung vorliegt. Eine nachgeholte Eintragung ist möglich, sollte aber nicht zur Regel werden.
Wie läuft die Registrierung ab?
Sie erfolgt in zwei Stufen, die man im Portal leicht verwechselt:
- Benutzerkonto und Marktakteur anlegen. Zunächst registrieren Sie sich als Person und legen sich als „Anlagenbetreiber“ an. Dafür erhalten Sie eine eigene MaStR-Nummer als Marktakteur.
- Einheit registrieren. Danach tragen Sie die Solaranlage als „Solareinheit“ ein. Jede Einheit erhält eine eigene Nummer. Ein Batteriespeicher ist eine zusätzliche „Stromspeichereinheit“ und wird gesondert erfasst.
Nach dem Abschluss gleicht der Netzbetreiber Ihre Angaben mit seinen eigenen Daten ab. Passen Leistung oder Standort nicht zusammen, meldet er sich – deshalb lohnt es sich, die Werte aus den Anmeldeunterlagen zu übernehmen statt aus dem Gedächtnis.
Welche Angaben werden verlangt?
- Standort der Anlage mit Adresse, bei Dachanlagen die Art des Gebäudes
- Datum der Inbetriebnahme
- Bruttoleistung der Module in kWp, also die Summe der Modulnennleistungen
- Nettonennleistung, in der Regel die Wirkleistung des Wechselrichters
- Anzahl der Module, Hauptausrichtung und Neigung
- Art der Einspeisung: Überschuss- oder Volleinspeisung
- Name des Netzbetreibers und, falls vorhanden, dessen Anlagenkennung
- beim Speicher: nutzbare Speicherkapazität in kWh und Leistung des Batteriewechselrichters
Die Bruttoleistung ist mehr als eine Formalie. Auf sie beziehen sich unter anderem die Grenzen der Steuerbefreiung, siehe Steuern bei Photovoltaik, und die Frage, ab wann ein intelligentes Messsystem Pflicht wird.
Gilt das auch für Balkonkraftwerke?
Ja. Steckersolargeräte müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister, allerdings mit deutlich weniger Angaben. Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist dafür nicht mehr nötig. Die Einzelheiten stehen unter Balkonkraftwerk: Regeln 2026.
Was muss später nachgetragen werden?
Das Register ist kein einmaliger Vorgang. Änderungen an der Anlage oder am Betreiber sind ebenfalls meldepflichtig:
| Ereignis | Was im MaStR zu tun ist |
|---|---|
| Speicher nachgerüstet | neue Stromspeichereinheit anlegen |
| Anlage erweitert | je nach Fall bestehende Einheit ändern oder zweite Einheit anlegen – das hängt von Zeitpunkt und Zählerkonzept ab |
| Wechselrichter getauscht | Nettonennleistung anpassen, falls sie sich ändert |
| Haus verkauft | Betreiberwechsel eintragen; der neue Eigentümer legt sich als Marktakteur an |
| Anlage stillgelegt | Einheit als endgültig stillgelegt melden |
Gerade der Betreiberwechsel beim Hausverkauf geht oft unter. Wer ein Haus mit bestehender Anlage kauft, sollte die MaStR-Daten und die Unterlagen zur Netzanmeldung früh anfordern – siehe Photovoltaik beim Hauskauf prüfen.
Häufige Fehler bei der Eintragung
- Brutto- und Nettoleistung vertauscht: Die Modulleistung gehört in das Feld Bruttoleistung, die Wechselrichterleistung in die Nettonennleistung. Wer beide gleichsetzt, erzeugt Rückfragen des Netzbetreibers.
- Falsches Inbetriebnahmedatum: Nicht der Tag des Zählertauschs, sondern der Tag der ersten Stromerzeugung laut Protokoll zählt.
- Speicher als Teil der Solareinheit eingetragen: Der Speicher ist eine eigene Einheit mit eigenen Angaben.
- Doppelte Registrierung: Legt der Installateur die Anlage bereits an und Sie tun es ebenfalls, entstehen zwei Einträge für dieselbe Anlage. Klären Sie vorher, wer einträgt.
- Einspeiseart geraten: Die Angabe muss zur Netzanmeldung passen, sonst stimmen die Daten beim Abgleich nicht überein.
Fehler lassen sich im Portal nachträglich korrigieren. Je früher, desto weniger Schriftverkehr. Legen Sie sich für die Eintragung am besten das Inbetriebsetzungsprotokoll, das Modul- und das Wechselrichterdatenblatt sowie die Zusage des Netzbetreibers bereit – dann sind alle Werte zur Hand und stimmen mit den Unterlagen des Netzbetreibers überein.
Kann der Installateur das übernehmen?
Viele Fachbetriebe tragen die Anlage auf Wunsch ein oder bereiten alle Werte so vor, dass Sie nur noch abschreiben müssen. Rechtlich bleibt die Pflicht beim Betreiber. Wenn ein Dritter die Eintragung erledigt, sollten Sie Zugangsdaten und Registrierungsbestätigung selbst erhalten, damit Sie spätere Änderungen eigenständig melden können.
Wir übergeben nach der Inbetriebnahme alle Werte für die Registrierung und unterstützen beim Eintrag – als Teil von Montage & Netzanmeldung. Anfrage stellen


