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Ratgeber

Photovoltaik mieten oder Dach verpachten?

PV-Miete, Mietkauf und Dachpacht im Vergleich: was die Modelle über 20 Jahre kosten, welche Vertragsklauseln kritisch sind und für wen sie sich eignen.

Münchener Photovoltaik4 Min. Lesezeit
Photovoltaik mieten oder Dach verpachten?

Wer keine fünfstellige Summe investieren möchte, bekommt Photovoltaik auch zur Miete: Ein Anbieter baut die Anlage aufs Dach, Sie zahlen eine monatliche Rate und nutzen den Strom. Eine zweite Variante dreht das Prinzip um – Sie verpachten Ihr Dach, und ein Investor betreibt dort seine Anlage. Beide Modelle haben ihre Berechtigung, werden aber oft mit Erwartungen verkauft, die sie nicht erfüllen.

Drei Modelle, drei Eigentümer

  • Miete: Die Anlage gehört dem Anbieter. Sie zahlen eine feste Monatsrate über typischerweise 15 bis 20 Jahre und nutzen den Strom selbst. Wartung und Versicherung sind meist enthalten.
  • Mietkauf: wie Miete, am Ende geht die Anlage gegen eine Schlussrate oder automatisch in Ihr Eigentum über.
  • Dachpacht: Sie stellen nur die Fläche zur Verfügung. Die Anlage gehört dem Investor, er speist den Strom ein oder vermarktet ihn. Sie erhalten eine Pacht, aber keinen Strom.

Was Miete über die Laufzeit kostet

Ein Rechenbeispiel mit einer 10-kWp-Anlage. Die Mietrate ist angenommen und liegt im Bereich dessen, was uns aus vorgelegten Angeboten bekannt ist; Ihre konkrete Rate kann abweichen.

KaufMiete
Anschaffung15.000 €0 €
Rate–140 € × 240 Monate = 33.600 €
Versicherung, Messung, Rücklage (20 Jahre)120 € × 20 = 2.400 €in der Rate enthalten
Wechselrichtertauschetwa 2.000 €Sache des Anbieters
Summe nach 20 Jahrenrund 19.400 €33.600 €

Die Ersparnis bei der Stromrechnung ist in beiden Fällen gleich. Bei 10.000 kWh Ertrag, 25 Prozent Eigenverbrauch, 34 ct Strompreis und angenommenen 7,5 ct Einspeisevergütung liegt sie bei rund 1.410 Euro im Jahr. Die Jahresmiete von 1.680 Euro ist damit höher als der Vorteil – das Mietmodell rechnet sich in diesem Beispiel erst, wenn der Strompreis deutlich steigt oder der Eigenverbrauch sehr hoch ist. Ob die Einspeisevergütung bei Miete Ihnen oder dem Anbieter zusteht, regelt der Vertrag; prüfen Sie das genau.

Umsatzsteuer beachten

Der Nullsteuersatz gilt für Lieferung und Installation einer Anlage. Bei reinen Mietmodellen wird auf die Rate in der Regel Umsatzsteuer berechnet. Lassen Sie sich die Bruttorate nennen und vergleichen Sie sie mit einem Kaufpreis ohne Umsatzsteuer, sonst vergleichen Sie ungleiche Zahlen.

Für wen Miete trotzdem passt

Miete ist teurer, aber nicht automatisch falsch. Sie kann sinnvoll sein, wenn

  • kein Eigenkapital vorhanden ist und ein Kredit aus Altersgründen oder wegen der Einkommenssituation nicht infrage kommt,
  • Sie sich um nichts kümmern wollen und die Rundum-Betreuung einen echten Wert für Sie hat,
  • eine feste, planbare Monatsbelastung wichtiger ist als die Gesamtkosten.

Bevor Sie mieten, lohnt der Vergleich mit einer Finanzierung. Ein Kredit über 15 Jahre ist in vielen Fällen günstiger als eine Miete über 20 Jahre; die Rechnung dazu steht unter Photovoltaik finanzieren: Kredit oder Eigenkapital.

Vertragsklauseln, die Sie prüfen sollten

  1. Laufzeit und Kündigung: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, etwa bei Verkauf des Hauses? Was kostet eine vorzeitige Ablösung?
  2. Hausverkauf: Muss der Käufer in den Vertrag eintreten? Das kann den Verkauf erschweren – siehe Photovoltaik beim Hauskauf prüfen.
  3. Dachsanierung: Wer trägt die Kosten für Demontage und Wiederaufbau, wenn das Dach während der Laufzeit saniert werden muss?
  4. Leistungsgarantie: Ist ein Mindestertrag zugesagt, und was passiert, wenn die Anlage ihn unterschreitet?
  5. Reaktionszeit bei Störungen: Wie schnell wird ein ausgefallener Wechselrichter getauscht?
  6. Vertragsende: Geht die Anlage kostenlos in Ihr Eigentum über, wird sie abgebaut, oder müssen Sie sie zu einem festgelegten Preis übernehmen?
  7. Versicherung: Sind Schäden am Gebäude durch die Anlage abgedeckt? Hintergrund unter Versicherung und Haftung.

Dachpacht: für große Dächer

Die Verpachtung der Dachfläche lohnt sich für Investoren erst ab einer gewissen Größe. In der Praxis betrifft sie vor allem Hallen, Stallgebäude, Maschinenhallen und große Gewerbedächer ab einigen hundert Quadratmetern. Ein Einfamilienhausdach ist für Pachtmodelle in aller Regel zu klein.

Die Pacht wird individuell verhandelt, meist als fester Jahresbetrag oder als Anteil am Ertrag. Im Gegenzug binden Sie Ihre Fläche für 20 bis 30 Jahre. Üblich ist eine Absicherung des Investors über eine Dienstbarkeit im Grundbuch. Wichtig sind klare Regeln zu Statik, Dachzustand, Zugang, Haftung und Rückbau am Vertragsende. Das Dach sollte vor der Verpachtung in einem Zustand sein, der die gesamte Laufzeit übersteht.

Wer den Strom selbst nutzen könnte – etwa ein Betrieb mit hohem Tagesverbrauch –, fährt mit einer eigenen Anlage fast immer besser als mit Pacht. Mehr dazu unter Photovoltaik für Gewerbe und Landwirtschaft.

Mietkauf genauer betrachtet

Beim Mietkauf geht die Anlage am Ende in Ihr Eigentum über. Das klingt nach dem Besten aus beiden Welten, ist aber im Kern eine Finanzierung mit eingebautem Servicevertrag. Rechnen Sie deshalb aus Raten und Schlussrate einen effektiven Zinssatz zurück und vergleichen Sie ihn mit einem Ratenkredit. Liegt er deutlich darüber, bezahlen Sie den Service teuer. Prüfen Sie außerdem, ab wann Sie als Betreiber im Marktstammdatenregister geführt werden und wem bis dahin die Einspeisevergütung zusteht.

Worauf es am Ende ankommt

Kauf ist über die Lebensdauer meist am günstigsten, Miete bequem, aber teuer, Pacht eine Option für große Flächen ohne eigenen Bedarf. Lassen Sie sich jedes Mietangebot mit Gesamtkosten über die Laufzeit geben und legen Sie es neben ein Kaufangebot für dieselbe Anlage.

Genau diesen Vergleich machen wir in der Photovoltaik-Beratung: ein Kaufangebot für Ihr Dach, auf Wunsch mit Finanzierungsvariante, das Sie neben ein Mietangebot legen können. Anfrage stellen

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