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Solarspitzengesetz: Was ändert sich für neue PV-Anlagen?

Seit 25.02.2025 gilt das Solarspitzengesetz: keine Vergütung bei negativen Preisen, 60-%-Begrenzung ohne Steuerbox. Was das für Ertrag und Planung heißt.

Münchener Photovoltaik4 Min. Lesezeit
Solarspitzengesetz: Was ändert sich für neue PV-Anlagen?

An sonnigen Mittagen im Frühjahr und Sommer produzieren Deutschlands Photovoltaikanlagen inzwischen mehr Strom, als zur selben Zeit gebraucht wird. Die Folge sind Stunden mit negativen Börsenpreisen und Netze, die an ihre Grenzen kommen. Das sogenannte Solarspitzengesetz, in Kraft seit dem 25. Februar 2025, soll diese Spitzen glätten. Es ändert einige Spielregeln für neue Anlagen – aber weniger dramatisch, als manche Schlagzeile vermuten ließ.

Wen betrifft das Gesetz?

Die wichtigste Unterscheidung ist das Datum der Inbetriebnahme.

AnlageWas gilt
In Betrieb vor dem 25.02.2025Die bisherigen Regeln bleiben bestehen. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Modell ist möglich.
In Betrieb ab dem 25.02.2025Keine Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise; Einspeisebegrenzung auf 60 %, solange keine Steuerung über ein intelligentes Messsystem eingerichtet ist.
Größere AnlagenZusätzliche Anforderungen an Steuerbarkeit und Direktvermarktung; die Schwellen prüfen wir im Einzelfall.
SteckersolargeräteEigene, vereinfachte Regeln; die 60-%-Grenze ist für sie nicht das Thema. Siehe Balkonkraftwerk-Regeln.

Änderung 1: Keine Vergütung bei negativen Preisen

Für neue Anlagen entfällt die Einspeisevergütung in den Zeiträumen, in denen der Börsenstrompreis negativ ist. Diese Zeiträume gehen aber nicht ersatzlos verloren: Sie werden an das Ende des regulären Vergütungszeitraums von 20 Jahren angehängt. Wer also in einem Jahr eine bestimmte Zahl solcher Stunden hatte, erhält dafür später entsprechend länger Vergütung.

Wie stark sich das auswirkt, lässt sich heute nicht exakt vorhersagen. Negative Preise treten fast nur an sonnigen Mittagen mit wenig Verbrauch auf – also genau dann, wenn eine Anlage ohnehin am meisten produziert. Wer diesen Strom selbst nutzt, ist nicht betroffen, denn für Eigenverbrauch gibt es ohnehin keine Vergütung.

Änderung 2: 60 % Einspeisung ohne Steuerbox

Solange eine neue Anlage nicht über ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung vom Netzbetreiber geregelt werden kann, darf sie am Netzanschlusspunkt höchstens 60 % ihrer installierten Modulleistung einspeisen. Bei einer Anlage mit 10 kWp sind das 6 kW.

Das klingt nach 40 % Verlust, ist es aber nicht. Die volle Modulleistung wird nur an wenigen, kühlen und klaren Tagen um die Mittagszeit erreicht. Außerdem zählt die Begrenzung am Netzanschlusspunkt – was das Haus in diesem Moment verbraucht oder der Speicher aufnimmt, wird nicht abgeregelt. In der Praxis liegen die Einbußen bei den meisten Einfamilienhaus-Anlagen im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Jahresertrags, abhängig von:

  • Ausrichtung: Ost-West-Anlagen erreichen ihre Nennleistung seltener als reine Südanlagen und sind entsprechend weniger betroffen. Ihr Ertrag verteilt sich breiter über den Tag.
  • Verhältnis Modul- zu Wechselrichterleistung: Ein knapp ausgelegter Wechselrichter begrenzt ohnehin schon.
  • Eigenverbrauch zur Mittagszeit: Wärmepumpe, Warmwasser oder Wallbox nehmen genau die Spitze auf.
  • Speicher mit vorausschauender Ladung: Wird der Speicher nicht schon morgens vollgeladen, sondern bevorzugt in der Mittagsspitze, bleibt kaum etwas übrig.

Sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut und die Steuerung eingerichtet ist, entfällt die pauschale 60-%-Grenze. Wann der Messstellenbetreiber das umsetzt, liegt allerdings nicht in Ihrer Hand.

Was sich für die Planung ändert

Das Gesetz verschiebt die Gewichte, nicht die Grundlogik. Eine PV-Anlage auf einem Münchner Einfamilienhaus rechnet sich weiterhin vor allem über den Eigenverbrauch – die Einspeisevergütung war schon vorher der kleinere Teil der Rechnung, siehe Einspeisevergütung 2026. Neu ist, dass sich Planungsentscheidungen stärker auf das Mittagsprofil auswirken:

  1. Speicher und Energiemanagement so einstellen, dass sie die Mittagsspitze abfangen statt den Morgenertrag.
  2. Flexible Verbraucher gezielt in die Mittagsstunden legen.
  3. Bei großer Dachfläche Ost-West-Belegung ernsthaft prüfen, auch wenn der Jahresertrag etwas niedriger ist.
  4. Den Wechselrichter nicht reflexhaft auf die volle Modulleistung dimensionieren.

Lohnt sich ein Wechsel für Bestandsanlagen?

Betreiber älterer Anlagen können freiwillig in das neue Modell wechseln. Dafür sieht das Gesetz einen Anreiz vor. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel die Anlage noch einspeist und wie lange die Vergütung noch läuft. Für die meisten Bestandsanlagen gilt: Es gibt keinen Handlungsdruck, und die Entscheidung sollte auf Basis konkreter Einspeisedaten fallen, nicht auf Basis einer Pauschalempfehlung.

Drei verbreitete Missverständnisse

  • „Neue Anlagen dürfen nur noch 60 % einspeisen.“ Die Grenze gilt nur, solange keine Steuerung über ein intelligentes Messsystem möglich ist, und sie gilt für die Einspeisung, nicht für die Erzeugung.
  • „Bei negativen Preisen muss ich die Anlage abschalten.“ Nein. Für neue Anlagen entfällt in diesen Zeiträumen die Vergütung für eingespeisten Strom; den Strom selbst nutzen oder speichern können Sie weiterhin.
  • „Das Gesetz macht kleine Anlagen unwirtschaftlich.“ Die Wirtschaftlichkeit hängt vor allem vom Eigenverbrauch ab. Wie sich die Zahlen für Ihr Haus verändern, zeigt eine Rechnung mit realistischen Annahmen, siehe Lohnt sich Photovoltaik?

Was unsicher bleibt

Offen ist auch, ob der Gesetzgeber die Regeln in den kommenden Jahren noch einmal nachschärft. Für eine Anlage, die heute geplant wird, gilt das Recht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme; darauf stützen wir jede Rechnung. Wie häufig negative Preise künftig auftreten, hängt vom Ausbau von Speichern, Netzen und flexiblen Verbrauchern ab. Auch das Tempo des Smart-Meter-Rollouts ist offen. Seriöse Wirtschaftlichkeitsrechnungen rechnen deshalb mit Spannen und weisen die Annahmen aus.

Wir planen Anlagen, Speicher und Steuerung auf die neuen Regeln hin und rechnen die Auswirkungen für Ihr Dach durch – im Rahmen der Photovoltaik-Beratung. Anfrage stellen

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