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Ratgeber

Netzbetreiber in München: SWM, Bayernwerk oder Stadtwerke?

Wer ist für Ihre PV-Anlage zuständig: SWM Infrastruktur, Bayernwerk Netz oder örtliche Werke? So finden Sie den Netzbetreiber und wissen, was er prüft.

Münchener Photovoltaik4 Min. Lesezeit
Netzbetreiber in München: SWM, Bayernwerk oder Stadtwerke?

Bevor eine Photovoltaikanlage Strom ins Netz speisen darf, muss der zuständige Netzbetreiber zustimmen. Viele Eigentümer verwechseln ihn mit dem Stromanbieter, bei dem sie ihren Vertrag haben. Das sind zwei verschiedene Rollen – und für die Anmeldung zählt ausschließlich der Netzbetreiber, also das Unternehmen, dem die Leitungen und der Netzanschluss vor Ihrem Haus gehören.

Im Raum München gibt es dabei keine einheitliche Antwort. Innerhalb der Stadtgrenze ist die Lage eindeutig, im Umland hängt es von der Gemeinde und teils sogar vom Ortsteil ab.

Netzbetreiber, Stromlieferant, Messstellenbetreiber

Drei Rollen tauchen bei jeder PV-Anlage auf, und sie liegen nicht zwingend bei derselben Firma:

  • Netzbetreiber: betreibt das Verteilnetz, prüft, ob Ihr Anschluss die zusätzliche Einspeisung verträgt, und zahlt die Einspeisevergütung aus. Er ist regional festgelegt, Sie können ihn nicht wählen.
  • Stromlieferant: verkauft Ihnen den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen. Diesen Vertrag können Sie jederzeit wechseln – an der Anmeldung der PV-Anlage ändert das nichts.
  • Messstellenbetreiber: stellt und betreibt den Zähler. Das ist meist der grundzuständige Messstellenbetreiber (häufig ein Schwesterunternehmen des Netzbetreibers), kann aber auch ein wettbewerblicher Anbieter sein.

Für die Planung heißt das: Die technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Fristen kommen vom Netzbetreiber, der Zählerwechsel vom Messstellenbetreiber. Beides muss zeitlich zusammenpassen, damit die Anlage nach der Montage nicht wochenlang ungenutzt auf dem Dach liegt.

Wer ist wo zuständig?

GebietNetzbetreiber (Strom)Hinweis
Landeshauptstadt MünchenSWM InfrastrukturAnmeldung über das Portal der SWM Infrastruktur
Großteil des Umlands und Oberbayernsmeist Bayernwerk Netznicht flächendeckend – Ausnahmen je Gemeinde
Einzelne Städte und Gemeindenörtliche Stadt- oder Gemeindewerkeeigene Formulare und Anschlussbedingungen

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine verbindliche Zuordnung. Gerade an Gemeindegrenzen und in Gewerbegebieten kommt es vor, dass zwei benachbarte Straßen an unterschiedlichen Netzen hängen. Welche Kommunen wir im Umland betreuen, sehen Sie unter Standorte.

So finden Sie Ihren Netzbetreiber

  1. Stromrechnung prüfen: Auf der Jahresabrechnung ist der Netzbetreiber in der Regel ausgewiesen, oft im Abschnitt zu den Netzentgelten oder neben der Marktlokations-ID.
  2. Zähler ansehen: Auf dem Zähler oder einem Aufkleber daneben steht häufig der Messstellenbetreiber, der einen Hinweis auf das Netzgebiet gibt.
  3. Marktstammdatenregister: Über die öffentliche Suche lassen sich Netzbetreiber nach Postleitzahl und Ort eingrenzen. Wie das Register funktioniert, steht im Beitrag zum Marktstammdatenregister.
  4. Nachfragen: Im Zweifel klären wir die Zuständigkeit bei der Planung – das gehört ohnehin zur Netzanfrage.

Was der Netzbetreiber prüft

Bei Anlagen auf Einfamilienhäusern ist die Prüfung meist Formsache, aber nicht immer. Der Netzbetreiber bewertet, ob der vorhandene Netzanschluss und der Ortsnetzstrang die zusätzliche Leistung aufnehmen können. In dicht belegten Siedlungen mit vielen Anlagen oder bei größeren Leistungen kann er Auflagen machen – etwa eine Begrenzung der Einspeiseleistung oder einen anderen Verknüpfungspunkt.

Typische Unterlagen für die Anmeldung:

  • Lageplan und Anschlussanfrage mit Adresse und Zählernummer
  • Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher
  • Einheitenzertifikate bzw. Konformitätsnachweise des Wechselrichters
  • Übersichtsschaltplan der Anlage
  • Angaben zur Einspeiseart (Überschuss- oder Volleinspeisung)

Die Anmeldung selbst übernimmt ein im Installateurverzeichnis des jeweiligen Netzbetreibers eingetragener Elektrofachbetrieb. Den Ablauf Schritt für Schritt beschreiben wir unter Netzanmeldung: Ablauf.

Zähler und Zählerschrank

Für die Überschusseinspeisung braucht es einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. In der Praxis wird der alte Ferraris-Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem getauscht. Ob ein Smart Meter vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von Anlagenleistung und Verbrauch ab – Details im Beitrag zur Smart-Meter-Pflicht.

Häufiger Engpass ist nicht der Zähler, sondern der Schrank, in dem er sitzt. Ältere Zählerschränke entsprechen oft nicht mehr den technischen Anschlussbedingungen, die Netzbetreiber heute verlangen. Dann muss er vor der Inbetriebnahme erneuert werden, was Kosten und Zeit verursacht, die im Angebot auftauchen sollten. Mehr dazu unter Zählerschrank erneuern.

Wie lange dauert es?

Seriös lässt sich keine feste Frist nennen. Die Bearbeitungszeiten schwanken je nach Netzbetreiber, Jahreszeit und Auslastung. Für kleine Anlagen gibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Netzbetreiber zwar Fristen für die Rückmeldung vor, der anschließende Zählerwechsel kann trotzdem einige Wochen dauern. Wir stellen die Netzanfrage deshalb früh, parallel zur Materialplanung, und stimmen den Montagetermin darauf ab.

Einspeisevergütung und Netzbetreiber

Der Netzbetreiber zahlt auch die Vergütung für den eingespeisten Strom aus, meist über monatliche Abschläge und eine Jahresabrechnung. Dafür braucht er Ihre Bankverbindung und gegebenenfalls Angaben zur Umsatzsteuer. Die Höhe hängt nicht vom Netzbetreiber ab, sondern vom gesetzlichen Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Seit dem Solarspitzengesetz gilt für Neuanlagen außerdem: In Zeiten negativer Börsenstrompreise gibt es keine Vergütung, und ohne Steuerungstechnik ist die Einspeisung auf 60 Prozent der Modulleistung begrenzt. Das setzt der Netzbetreiber bei der Anmeldung um, entsprechend müssen Wechselrichter und Messkonzept konfiguriert sein.

Besonderheiten bei Wärmepumpe, Wallbox und Speicher

Wer zusammen mit der PV-Anlage eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen netzladefähigen Speicher mit mehr als 4,2 kW anschließt, meldet diese als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG beim Netzbetreiber an. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Sinnvoll ist, alle Komponenten in einem Vorgang anzumelden, statt mehrere Anträge nacheinander zu stellen.

Die Netzanfrage, die Abstimmung mit SWM Infrastruktur, Bayernwerk Netz oder den örtlichen Werken und die Koordination des Zählerwechsels übernehmen wir im Rahmen von Montage und Netzanmeldung. Wenn Sie wissen möchten, wie das für Ihre Adresse aussieht: Anfrage stellen.

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