Eine Photovoltaikanlage wird Teil des öffentlichen Stromnetzes, sobald sie auch nur eine Kilowattstunde einspeisen kann. Deshalb muss der Netzbetreiber vorher wissen, was an seinem Netz hängt: welche Leistung, welcher Wechselrichter, welcher Schutz. Diese Abstimmung heißt Netzanmeldung – und sie ist der Teil eines PV-Projekts, den Bauherren am wenigsten sehen und der trotzdem über den Termin der Inbetriebnahme entscheidet.
Wichtig vorab: Die Netzanmeldung ist nicht dasselbe wie die Registrierung im Marktstammdatenregister. Das eine richtet sich an den örtlichen Netzbetreiber und passiert vor dem Anschluss, das andere an die Bundesnetzagentur und folgt nach der Inbetriebnahme. Beides ist Pflicht.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist der Betreiber des Verteilnetzes, an dem Ihr Hausanschluss hängt – nicht Ihr Stromlieferant. Im Stadtgebiet München ist das die SWM Infrastruktur. Im Umland ist es vielerorts die Bayernwerk Netz, in manchen Gemeinden aber auch ein Stadt- oder Gemeindewerk. Welcher Netzbetreiber es bei Ihnen ist, steht auf der Stromrechnung oder lässt sich über die Zählernummer klären; mehr dazu unter Netzbetreiber in München und Umland.
Die Anmeldung selbst reicht in aller Regel ein Elektroinstallateur ein, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Sie als Anlagenbetreiber unterschreiben die Unterlagen, die technische Verantwortung trägt der Fachbetrieb.
Der Ablauf in sieben Schritten
- Planung abschließen. Modulbelegung, Wechselrichter, gegebenenfalls Speicher und Zählerkonzept müssen feststehen. Änderungen nach der Anmeldung lösen oft eine neue Prüfung aus.
- Anmeldung einreichen. Die meisten Netzbetreiber arbeiten inzwischen mit Online-Portalen. Eingereicht werden Lageplan, Übersichtsschaltplan, Datenblätter und Nachweise der Komponenten.
- Prüfung durch den Netzbetreiber. Er prüft, ob das Netz an Ihrer Stelle die zusätzliche Einspeisung aufnehmen kann. Bei Einfamilienhäusern ist das meist unproblematisch, in Straßenzügen mit vielen Anlagen oder bei größeren Leistungen kann es Auflagen geben.
- Zusage. Der Netzbetreiber bestätigt den Anschluss, manchmal mit Bedingungen, etwa zur Wirkleistungsbegrenzung oder zum Zählerplatz.
- Montage und Inbetriebsetzung. Nach der Installation nimmt der Elektrofachbetrieb die Anlage in Betrieb und dokumentiert Messungen und Schutzeinstellungen im Inbetriebsetzungsprotokoll.
- Zählerwechsel. Der Messstellenbetreiber setzt einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem, das Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Ob sofort ein Smart-Meter-Gateway dazukommt, hängt von Anlagengröße und Rollout des Messstellenbetreibers ab.
- Fertigmeldung und Registrierung. Der Installateur meldet die Fertigstellung, Sie registrieren die Anlage im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Welche Unterlagen gebraucht werden
Die genaue Liste unterscheidet sich je nach Netzbetreiber, im Kern ähnelt sie sich aber:
| Unterlage | Wozu | Wer liefert |
|---|---|---|
| Antragsformular / Portaleingabe | Stammdaten, Leistung, Einspeiseart | Installateur mit Ihren Angaben |
| Lageplan | Standort von Anlage und Zählerplatz | Installateur |
| Übersichtsschaltplan | Verschaltung von Modulen, Wechselrichter, Speicher, Zähler | Planer oder Installateur |
| Datenblätter und Zertifikate | Nachweis, dass Wechselrichter und Netz- und Anlagenschutz die Anschlussregeln einhalten | Hersteller, über den Installateur |
| Inbetriebsetzungsprotokoll | Nachweis der fachgerechten Inbetriebnahme | Installateur nach der Montage |
Technische Grundlage für Anlagen im Niederspannungsnetz ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105; hinzu kommen die Technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb kann dieselbe Anlage in München andere Detailanforderungen haben als in einer Gemeinde mit eigenem Netz.
Wie lange dauert das?
Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht. Für kleinere Anlagen hat der Gesetzgeber das Verfahren in den letzten Jahren vereinfacht und dem Netzbetreiber Fristen gesetzt; wie schnell die Rückmeldung tatsächlich kommt, hängt aber von Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nach unserer Erfahrung verzögern vor allem zwei Dinge: fehlende oder veraltete Zertifikate der Komponenten und ein Zählerschrank, der nicht den aktuellen Anforderungen entspricht. Letzteres ist bei Häusern aus den 1960er- bis 1980er-Jahren häufig – siehe Zählerschrank erneuern.
Den Zählertausch terminiert der Messstellenbetreiber. Bis dahin darf die Anlage je nach Vorgabe des Netzbetreibers unter Umständen noch nicht einspeisen. Planen Sie also zwischen Montage und vollem Betrieb etwas Puffer ein.
Typische Stolperstellen
- Speicher vergessen: Ein Batteriespeicher ist anmeldepflichtig, auch wenn er nachgerüstet wird. Er wird beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gesondert erfasst.
- Leistung geändert: Kommen bei der Montage zwei Module mehr aufs Dach, muss die Anmeldung angepasst werden.
- Einspeiseart unklar: Ob Überschuss- oder Volleinspeisung, muss vor der Inbetriebnahme feststehen. Die Entscheidung hat Folgen für Vergütung und Zählerkonzept, siehe Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung.
- Steuerbare Verbraucher: Wallbox oder Wärmepumpe, die gleichzeitig angeschlossen werden, sind ebenfalls meldepflichtig und können unter die Regeln des § 14a EnWG fallen.
Wenn schon eine Anlage auf dem Dach ist
Auch eine Erweiterung, ein nachgerüsteter Speicher oder ein Wechselrichtertausch mit anderer Leistung sind beim Netzbetreiber anzumelden. Bei einer zweiten Anlage stellt sich zusätzlich die Frage, ob sie über denselben Zähler laufen kann und wie die Leistungen für Vergütung und technische Anforderungen zusammengerechnet werden. Das hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und vom Messkonzept ab und sollte vor dem Kauf der Module geklärt sein – siehe PV-Anlage erweitern. Die Unterlagen der ersten Anlage, vor allem die damalige Anmeldebestätigung, beschleunigen das Verfahren deutlich.
Was Sie selbst tun müssen
Wenig, aber nicht nichts. Sie liefern Ihre Stammdaten, die Zählernummer und gegebenenfalls eine Vollmacht für den Installateur. Nach der Inbetriebnahme sind Sie selbst für die Registrierung im Marktstammdatenregister verantwortlich – viele Fachbetriebe helfen dabei, rechtlich bleibt es Ihre Pflicht als Betreiber. Heben Sie die Zusage des Netzbetreibers, das Inbetriebsetzungsprotokoll und die Registrierungsbestätigung zusammen auf; bei einem Hausverkauf oder einer späteren Erweiterung werden sie wieder gebraucht.
Wir übernehmen die Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber als Teil von Montage & Netzanmeldung und stimmen Zählertausch und Inbetriebnahme ab. Anfrage stellen

