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Ratgeber

Förderung für Photovoltaik in München und Bayern 2026.

Direkte Zuschüsse für private PV-Anlagen sind selten. Welche Vorteile 2026 wirklich wirken: Nullsteuersatz, EEG, KfW 270 und kommunale Programme.

Münchener Photovoltaik4 Min. Lesezeit
Förderung für Photovoltaik in München und Bayern 2026

Wer nach Förderung für eine Photovoltaikanlage sucht, erwartet meist einen Zuschuss, der einen Teil der Rechnung übernimmt. Solche direkten Zuschüsse gibt es für private Anlagen in Bayern kaum noch. Frühere Landesprogramme sind ausgelaufen, ein landesweites bayerisches PV-Zuschussprogramm für Privathaushalte existiert derzeit nicht.

Die wirksamste Unterstützung ist heute indirekt: Steuerbefreiungen, eine gesetzlich garantierte Vergütung und günstige Kredite. Zusammen machen sie oft mehr aus als ein Zuschuss von einigen hundert Euro. Ein Überblick, was 2026 gilt – und wo Sie lieber tagesaktuell nachfragen sollten.

Die Instrumente im Überblick

InstrumentWas es bewirktFür wen
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Montage, inkl. SpeicherAnlagen bis 30 kWp auf oder nahe Wohngebäuden
Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)keine Einkommensteuer auf Erträge, keine Gewinnermittlungbis 30 kWp je Einheit, max. 100 kWp je Steuerpflichtigem
Einspeisevergütung (EEG)fester Satz je eingespeister kWh über 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahralle netzgekoppelten Anlagen
KfW-Kredit 270zinsgünstiges Darlehen für Anlage und SpeicherPrivatpersonen, Unternehmen, Landwirte
§ 14a EnWGreduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbraucherbei Wärmepumpe, Wallbox, netzladefähigem Speicher
Kommunale Programmeteils Zuschüsse, Bedingungen wechselnabhängig von Stadt bzw. Gemeinde

Steuern: der größte Posten

Der Nullsteuersatz wirkt wie ein Rabatt von 19 Prozent gegenüber dem regulären Satz – und zwar sofort auf der Rechnung, ohne Antrag. Bei einer Anlage mit 10 kWp und Speicher, die netto 18.000 bis 25.000 Euro kostet, entspricht das mehreren tausend Euro. Prüfen Sie im Angebot, ob die Umsatzsteuer korrekt mit 0 Prozent ausgewiesen ist.

Die Einkommensteuerbefreiung erspart zudem den Aufwand einer Gewinnermittlung für die Anlage. Voraussetzungen und Grenzfälle, etwa bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbe, erklärt der Beitrag Nullsteuersatz und Einkommensteuer.

Einspeisevergütung: planbar, aber gering

Für Teileinspeisung bis 10 kWp liegt der Satz derzeit grob bei 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde. Er sinkt halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August; maßgeblich ist der Satz am Tag der Inbetriebnahme, der dann für die gesamte Laufzeit gilt. Neuanlagen erhalten seit dem Solarspitzengesetz keine Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen – dieser Zeitraum wird am Ende der Förderdauer angehängt.

Weil die Vergütung deutlich unter dem Strompreis liegt, ist Eigenverbrauch wirtschaftlich wertvoller als Einspeisung. Die Vergütung ist eher Absicherung für den Überschuss. Details unter Einspeisevergütung 2026.

KfW-Kredit 270

Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert Photovoltaikanlagen samt Speicher über die Hausbank. Der Zinssatz richtet sich nach Marktlage und Bonität und wird regelmäßig angepasst, er ist also kein fester Vorteil. Ob sich der KfW-Kredit gegenüber einem Bankkredit oder der Finanzierung aus Eigenkapital lohnt, vergleicht der Beitrag Photovoltaik finanzieren.

Förderung in München und im Umland

Die Landeshauptstadt München hat in den vergangenen Jahren eigene Förderprogramme für klimafreundliche Gebäude aufgelegt, in denen Photovoltaik teils berücksichtigt wurde. Solche Programme werden regelmäßig überarbeitet, Fördertatbestände und Beträge ändern sich, Mittel können ausgeschöpft sein. Wir nennen hier deshalb bewusst keine Beträge.

Ähnlich ist es im Umland: Einzelne Landkreise, Städte und Gemeinden fördern Batteriespeicher, Balkonkraftwerke oder PV auf bestimmten Gebäuden, andere nicht. Das kann sich von einem Jahr aufs nächste ändern.

Wichtig bei kommunalen Zuschüssen:

  • Antrag vor Auftrag: Viele Programme verlangen, dass der Antrag vor der verbindlichen Beauftragung gestellt wird. Wer zuerst unterschreibt, verliert unter Umständen den Anspruch.
  • Kombinierbarkeit: Nicht jedes Programm lässt sich mit einem KfW-Kredit oder anderen Zuschüssen kombinieren.
  • Technische Auflagen: Manche Programme knüpfen die Förderung an bestimmte Speichergrößen, Monitoring oder Mindestlaufzeiten.

Speicher, Wallbox, Wärmepumpe

Für Batteriespeicher gilt der Nullsteuersatz, sofern er zusammen mit oder für eine begünstigte Anlage geliefert wird. Eigene Bundeszuschüsse für Speicher gibt es derzeit nicht. Wie groß ein Speicher sinnvollerweise ist, damit sich die Investition trägt, steht unter Stromspeicher: sinnvoll und welche Größe.

Wird zusammen mit der PV-Anlage eine Wärmepumpe installiert, kann die Heizungsförderung des Bundes greifen – allerdings für die Wärmepumpe, nicht für die Photovoltaik. Die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG ist dagegen eine laufende Ersparnis, die über die Jahre spürbar sein kann. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber die Geräte im Bedarfsfall kurzzeitig in ihrer Leistung begrenzen darf – im Alltag merken Haushalte davon in der Regel wenig.

Häufige Missverständnisse

  • „Die Förderung läuft bald aus“: Die Einspeisevergütung sinkt planmäßig halbjährlich um einen kleinen Betrag. Das ist kein Grund für eine überstürzte Entscheidung.
  • „Ohne Speicher gibt es keine Förderung“: Nullsteuersatz, Vergütung und Steuerbefreiung gelten unabhängig vom Speicher.
  • „Der Zuschuss zahlt die Anlage“: Kommunale Zuschüsse decken, wenn überhaupt, einen kleinen Teil der Kosten.

Realistisch rechnen

Unsere Empfehlung: Planen Sie die Wirtschaftlichkeit ohne kommunalen Zuschuss. Wenn er dann bewilligt wird, verbessert er die Rechnung – wenn nicht, trägt sie trotzdem. Ausgangspunkt sind die tatsächlichen Anlagenkosten, die im Beitrag Was kostet eine PV-Anlage 2026 mit Spannen aufgeschlüsselt sind.

Welche Programme für Ihre Adresse aktuell offen sind und in welcher Reihenfolge Anträge gestellt werden müssen, prüfen wir in der Förderberatung tagesaktuell vor der Planung. Für eine Einschätzung Ihres Vorhabens: Anfrage stellen.

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