Eine Photovoltaikanlage liegt 25 Jahre und länger auf dem Dach, bei Hagel, Sturm und Schnee. In Oberbayern sind vor allem Hagelereignisse kein theoretisches Risiko. Gleichzeitig ist die Anlage ein technisches Gerät am Stromnetz, von dem selbst eine Gefahr ausgehen kann. Die Frage nach der Versicherung hat deshalb zwei Seiten: Schäden an der Anlage und Schäden, die die Anlage verursacht.
Welche Police welche Seite abdeckt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Dieser Beitrag ordnet die Bausteine; die konkreten Bedingungen muss man im eigenen Vertrag nachlesen.
Welches Risiko, welche Absicherung
| Risiko | Typisch abgedeckt durch | Worauf achten |
|---|---|---|
| Hagel, Sturm, Feuer, Blitzschlag | Wohngebäudeversicherung, wenn die Anlage eingeschlossen ist; oder PV-Versicherung | Anlage beim Versicherer melden, Versicherungssumme anpassen |
| Überspannung, Kurzschluss, Bedienfehler | PV-Versicherung (Allgefahren) | in Wohngebäudepolicen oft nicht oder nur begrenzt enthalten |
| Marderbiss, Tierverbiss an Kabeln | PV-Versicherung | ausdrücklich im Bedingungswerk prüfen |
| Diebstahl, Vandalismus | PV-Versicherung | vor allem bei Carport- und Freiflächenanlagen relevant |
| Ertragsausfall nach Schaden | PV-Versicherung mit Ertragsausfallbaustein | Dauer und Berechnungsweise |
| Schäden an Dritten | Privat- oder Betreiberhaftpflicht | ob der Betrieb einer einspeisenden Anlage mitversichert ist |
Die Wohngebäudeversicherung
Eine fest montierte Anlage gilt häufig als Gebäudebestandteil und kann über die Wohngebäudeversicherung gegen die klassischen Gefahren abgesichert werden. Das ist aber kein Automatismus. Viele Verträge verlangen, dass die Anlage gemeldet und die Versicherungssumme entsprechend angehoben wird; andere schließen PV-Anlagen nur bis zu einer bestimmten Größe ein. Ist die Hagel- oder Sturmdeckung auf das Gebäude beschränkt, fehlt dieser Schutz womöglich gerade für die Module.
Achten Sie außerdem darauf, ob ein Speicher im Keller mitversichert ist. Er ist oft kein Gebäudebestandteil im Sinne des Vertrags, sondern gilt als technische Einrichtung oder gar als Hausrat – je nach Bedingungswerk mit unterschiedlichem Schutz. Das gleiche gilt für eine Wallbox in der Garage. Eine kurze schriftliche Bestätigung des Versicherers schafft hier Klarheit.
Wichtig für Oberbayern: Prüfen Sie, ob Elementarschäden versichert sind. Schneedruck zählt je nach Vertrag dazu – und damit ein Risiko, das bei Anlagen im Alpenvorland eine Rolle spielt, siehe Statik und Schneelast in Bayern.
Die Photovoltaikversicherung
Spezielle PV-Versicherungen sind meist als Allgefahrenversicherung aufgebaut: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Damit sind auch technische Ursachen wie Überspannung oder Kurzschluss abgedeckt, die in einer Wohngebäudepolice fehlen können. Viele Tarife schließen einen Ertragsausfall ein, also die entgangene Vergütung und den entgangenen Eigenverbrauch während der Reparaturzeit.
Ob sich eine eigene PV-Versicherung neben der Wohngebäudeversicherung lohnt, hängt vom Umfang Ihres bestehenden Vertrags ab. Doppelte Absicherung ist unnötig, Lücken bei Überspannung oder Hagel sind teuer.
Haftung: wenn die Anlage einen Schaden verursacht
Denkbar sind etwa ein Modul, das sich bei Sturm löst, oder ein Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Dafür haftet der Betreiber. Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen den Betrieb einer kleinen PV-Anlage auf dem selbst genutzten Haus inzwischen ein, auch mit Einspeisung – manche aber nur ohne Einspeisung oder nur bis zu einer bestimmten Leistung. Ein kurzer Blick in die Bedingungen oder eine Anfrage beim Versicherer klärt das. Bei vermieteten Objekten, Gewerbe oder Eigentümergemeinschaften ist in der Regel eine gesonderte Betreiberhaftpflicht nötig.
Gewährleistung und Garantie sind keine Versicherung
Neben Versicherungen gibt es zwei weitere Ebenen, die oft verwechselt werden:
- Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Fachbetriebs, für Mängel seiner Leistung einzustehen. Ihre Dauer hängt davon ab, wie die Arbeiten rechtlich eingeordnet werden; bei Arbeiten an einem Bauwerk ist sie länger als bei reiner Lieferung. Was für Ihre Anlage gilt, sollte der Vertrag klar benennen.
- Herstellergarantien sind freiwillige Zusagen: eine Produktgarantie auf Material- und Verarbeitungsfehler und bei Modulen eine Leistungsgarantie, die eine bestimmte Restleistung nach vielen Jahren zusagt. Mehr dazu unter Lebensdauer und Degradation.
Wichtig für die Praxis: Herstellergarantien laufen oft über einen Händler oder den Installateur. Existiert einer von beiden nicht mehr, kann die Abwicklung mühsam werden. Bewahren Sie deshalb Seriennummern, Garantiezertifikate und Rechnungen auf. Keine der beiden Ebenen zahlt bei Hagel oder Sturm. Umgekehrt ersetzt die Versicherung keinen Montagefehler – dafür ist der Fachbetrieb zuständig.
Checkliste vor Vertragsabschluss
- Ist die Anlage in der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich eingeschlossen, und stimmt die Versicherungssumme?
- Sind Speicher und Wallbox mitversichert oder nur die Module?
- Sind Überspannung und Kurzschluss abgedeckt?
- Gilt die Hagel- und Sturmdeckung auch für Anlagen auf Nebengebäuden wie Garage oder Carport?
- Wird zum Neuwert oder zum Zeitwert entschädigt?
- Deckt die Haftpflicht den Betrieb einer einspeisenden Anlage ab?
- Gibt es Obliegenheiten, etwa regelmäßige Prüfungen durch einen Fachbetrieb?
Den letzten Punkt übersehen viele: Manche Versicherer knüpfen den Schutz an eine regelmäßige Wartung. Ein Prüfprotokoll hilft dann im Schadensfall, siehe Wartung und Prüfung.
Im Schadensfall
- Anlage bei sichtbaren Schäden nicht selbst betreten oder berühren, im Zweifel über den Wechselrichter abschalten lassen.
- Schäden fotografieren, Datum und Wetterlage notieren, Monitoring-Daten sichern.
- Versicherer umgehend informieren.
- Fachbetrieb mit Prüfung und Kostenvoranschlag beauftragen – siehe Hagel- und Sturmschäden.
Für Ihre Versicherung liefern wir Anlagendaten, Wertnachweis und im Schadensfall Befund und Kostenvoranschlag – über Störung & Reparatur. Anfrage stellen


