Wenn das Dach voll, verschattet oder für Module ungeeignet ist, rückt die Fassade in den Blick. Senkrechte Flächen liefern weniger Strom als ein gut geneigtes Dach – das ist physikalisch nicht zu umgehen. Sie haben aber Eigenschaften, die in der Gesamtrechnung überraschend nützlich sein können: Sie erzeugen im Winter vergleichsweise viel, bleiben schneefrei und verschmutzen kaum.
Fassaden- und Balkonanlagen reichen vom Steckermodul am Geländer bis zur gebäudeintegrierten Glasfassade eines Bürohauses. Dieser Beitrag ordnet ein, welche Varianten es gibt, was sie bringen und welche Vorschriften zu beachten sind.
Wie viel eine senkrechte Fläche liefert
Der Ertrag einer Fassade hängt vor allem von der Himmelsrichtung ab. Für den Raum München gelten grob folgende Relationen, bezogen auf eine optimal geneigte Süddachanlage:
| Ausrichtung und Neigung | Ertrag im Jahr | Charakter |
|---|---|---|
| Süddach, ca. 30° | 100 % (rund 1.000–1.150 kWh/kWp) | Sommerspitze zur Mittagszeit |
| Südfassade, 90° | etwa 65–75 % | relativ stärker im Winterhalbjahr, schwächer im Hochsommer |
| Ost- oder Westfassade, 90° | etwa 45–60 % | Ertrag am Morgen oder späten Nachmittag |
| Balkongeländer, leicht angewinkelt | etwa 70–85 % bei Süd | abhängig von Winkel und Verschattung durch den Balkon darüber |
Die Zahlen sind Richtwerte. In dichter Bebauung kann Verschattung durch gegenüberliegende Häuser den Ertrag der unteren Geschosse deutlich reduzieren. Eine Simulation mit dem tatsächlichen Umfeld ist bei Fassaden wichtiger als beim Dach.
Warum der Winter für Fassaden spricht
Im Dezember steht die Sonne in München mittags nur knapp 20 Grad über dem Horizont. Ihre Strahlen treffen eine senkrechte Südfläche dann fast rechtwinklig, ein flach geneigtes Dach dagegen sehr schräg. Hinzu kommt: Auf der Fassade bleibt kein Schnee liegen, und bei Schneelage reflektiert der helle Boden zusätzliches Licht auf die Module. Für Häuser mit Wärmepumpe, deren Verbrauch im Winter am höchsten ist, kann eine Fassadenfläche deshalb wertvoller sein, als der Jahresertrag vermuten lässt. Mehr zum Winterbetrieb im Beitrag Photovoltaik im Winter und bei Schnee.
Die Varianten im Überblick
Vorgehängte Module auf Bestandsfassade
Standardmodule werden auf einer Unterkonstruktion vor die Außenwand montiert, ähnlich einer hinterlüfteten Fassade. Das ist die kostengünstigste Form der Fassaden-PV und für Gewerbehallen, Garagenwände oder Giebelseiten geeignet. Wichtig ist die Verankerung, besonders bei einem Wärmedämmverbundsystem, das die Lasten nicht tragen kann.
Gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV)
Hier ersetzen die Module die Fassadenbekleidung: Glas-Glas-Module in Farbe oder mit Struktur, als Brüstungselement oder als Teil einer Pfosten-Riegel-Fassade. Die Kosten je Kilowatt-Peak liegen deutlich höher, dafür entfallen Kosten für eine konventionelle Bekleidung. Das lohnt sich vor allem im Neubau oder bei einer ohnehin anstehenden Fassadensanierung. Welche Modularten es gibt, erklärt Solarmodule: monokristallin, Glas-Glas.
Balkongeländer und Brüstungen
Module im Balkongeländer sind im Mehrfamilienhaus eine Möglichkeit, jeder Wohnung eine eigene Erzeugung zu geben. Als Steckersolargerät gelten die vereinfachten Regeln bis 800 W – siehe Balkonkraftwerk-Regeln 2026. Größere, fest verbaute Geländeranlagen werden wie eine normale PV-Anlage angemeldet.
Vordächer, Markisen und Sonnenschutz
Module als Vordach oder als feststehender Sonnenschutz über Fenstern verbinden Erzeugung mit Verschattung im Sommer. Das spart in Büros Kühlenergie und ist eine elegante Lösung für Südfassaden mit großen Glasflächen.
Was das Baurecht verlangt
Solaranlagen an Außenwänden sind in Bayern in der Regel verfahrensfrei – das heißt aber nicht, dass keine Anforderungen gelten. Zu beachten sind vor allem:
- Brandschutz: Je nach Gebäudeklasse und Höhe gelten Anforderungen an das Brandverhalten der Fassade. Ab mittleren Gebäudehöhen dürfen brennbare Bestandteile nicht ohne Weiteres eingesetzt werden, und Brandüberschläge zwischen Geschossen müssen verhindert werden. Mehr unter Brandschutz und Photovoltaik.
- Glas im Fassadenbau: Für Glasmodule gelten ab bestimmten Einbauhöhen und bei Überkopfverglasung die Regeln für Bauprodukte aus Glas. Nicht jedes Modul hat die dafür nötigen Nachweise; unter Umständen ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
- Abstandsflächen: Vorgehängte Konstruktionen tragen auf. Bei knappen Grenzabständen kann das relevant werden.
- Denkmal und Gestaltung: Fassaden sind im Stadtbild sichtbarer als Dächer. In Ensembles oder bei Gestaltungssatzungen ist eine Abstimmung mit der Behörde nötig, siehe Photovoltaik und Denkmalschutz.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Fassade Gemeinschaftseigentum. Außer bei Steckersolargeräten braucht es einen Beschluss; auffällige Fassadenanlagen können die Frage nach einer grundlegenden Umgestaltung aufwerfen.
Für wen sich eine Fassadenanlage eignet
Sinnvoll ist Fassaden-PV vor allem in drei Situationen: wenn die Dachfläche erschöpft ist und der Verbrauch hoch bleibt, wenn der Winterertrag besonders zählt – etwa mit Wärmepumpe –, und wenn eine Fassadensanierung ohnehin ansteht, sodass die Module eine andere Bekleidung ersetzen. Als reine Investition in zusätzlichen Ertrag ist eine Fassade teurer je Kilowattstunde als jedes geeignete Dach. Wer eine Fassadenfläche erwägt, sollte deshalb zuerst prüfen, ob noch Dachfläche, ein Carport oder eine Garage frei sind.
Wir prüfen, ob Ihre Fassade oder Ihre Balkonflächen für Photovoltaik taugen, rechnen den Ertrag mit dem tatsächlichen Umfeld und klären die baurechtlichen Punkte – mehr unter Photovoltaik-Beratung. Für eine erste Einschätzung können Sie hier eine Anfrage stellen.



