Die erste große Generation privater Solaranlagen erreicht das Ende ihrer Förderzeit. Die EEG-Vergütung läuft 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Wer seine Anlage 2006 ans Netz gebracht hat, erhält die feste Vergütung also noch bis Ende 2026; danach folgen Jahr für Jahr die nächsten Jahrgänge. Für viele Betreiber war die Vergütung damals der eigentliche Grund für die Investition – oft mit Sätzen von deutlich über 40 Cent je Kilowattstunde.
Die Anlage selbst ist dabei in den meisten Fällen weit davon entfernt, schrottreif zu sein. Die Frage ist also nicht, ob sie weiterläuft, sondern in welcher Form.
Wie fit ist eine 20 Jahre alte Anlage?
Gut gefertigte Module verlieren über zwei Jahrzehnte typischerweise 10 bis 20 % ihrer ursprünglichen Leistung. Eine Anlage, die 2006 mit 5 kWp startete, leistet heute also realistisch noch 4 bis 4,5 kWp. Der Wechselrichter wurde häufig schon einmal getauscht; falls nicht, ist er ein Kandidat für einen baldigen Ausfall. Schwachstellen nach so langer Zeit sind vor allem Steckverbinder, Kabelisolierungen und bei manchen Modulserien Delamination oder Rückseitenfolien, die spröde werden. Hintergründe dazu im Beitrag zu Lebensdauer und Degradation.
Bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, lohnt deshalb eine gründliche Prüfung mit Isolationsmessung und Thermografie. Sie zeigt, ob sich ein Weiterbetrieb technisch verantworten lässt.
Die vier Optionen im Überblick
| Option | Aufwand | Wirtschaftlich sinnvoll, wenn … |
|---|---|---|
| Weiter volleinspeisen | gering | die Anlage stabil läuft und kein Umbau gewünscht ist |
| Umbau auf Eigenverbrauch | mittel (Zähler, ggf. Verkabelung) | tagsüber Strombedarf im Haus besteht |
| Repowering / neue Anlage | hoch | Dachfläche besser genutzt werden kann oder Technik am Ende ist |
| Stilllegung und Rückbau | mittel | die Anlage defekt ist oder das Dach saniert werden muss |
1. Weiter einspeisen
Für kleine ausgeförderte Anlagen sieht das EEG eine Anschlussregelung vor: Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab und vergütet den jeweiligen Marktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale. Die Regelung ist befristet, und die Erlöse schwanken mit dem Strommarkt. Sie liegen erfahrungsgemäß weit unter der alten Vergütung und oft auch unter dem, was eine neue Anlage heute bei Inbetriebnahme erhält. Den aktuellen Stand und die Frist prüfen wir tagesaktuell. Alternativ ist eine Direktvermarktung über einen Dienstleister möglich, die sich bei kleinen Anlagen wegen der Gebühren allerdings selten lohnt.
2. Umbau auf Eigenverbrauch
Für die meisten Einfamilienhäuser ist das der naheliegende Schritt. Statt den Strom für wenige Cent abzugeben, ersetzt er Netzstrom, der ein Vielfaches kostet. Technisch ist dafür meist ein Zweirichtungszähler nötig, bei Volleinspeiseanlagen zusätzlich eine Änderung der Verschaltung, damit der Strom zuerst ins Hausnetz fließt. Je nach Alter des Zählerschranks kann ein Umbau anstehen, siehe Zählerschrank erneuern. Mit einem Speicher, einer Wärmepumpe oder einer Wallbox steigt die Eigenverbrauchsquote deutlich. Wie das zusammenspielt, beschreibt der Beitrag zu Eigenverbrauch und Autarkiegrad.
3. Repowering oder Erweiterung
Moderne Module leisten auf gleicher Fläche etwa doppelt so viel wie Module aus der Mitte der 2000er-Jahre. Wo 2006 30 Module mit je 170 Wp lagen, passen heute Module mit zusammen 10 bis 12 kWp. Eine neue Anlage wird als Neuanlage behandelt: neue Anmeldung, aktuelle Vergütungssätze, Anwendung des Nullsteuersatzes und der Regeln des Solarspitzengesetzes. Alternativ bleibt die alte Anlage bestehen, und auf freien Dachflächen kommt eine zweite hinzu – Details im Beitrag zu Erweiterung und Zweitanlage.
Repowering ist besonders sinnvoll, wenn ohnehin eine Dachsanierung ansteht: Gerüst und Demontage fallen nur einmal an.
4. Stilllegung
Ist die Anlage defekt oder wird das Dach neu eingedeckt, kann der Rückbau die richtige Entscheidung sein. Die Stilllegung ist dem Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister zu melden. Altmodule fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und werden über Sammelstellen oder den Fachbetrieb kostenfrei zurückgenommen – eine Entsorgung über den Bauschutt ist nicht zulässig.
Häufige Fragen vor dem Förderende
Muss ich aktiv etwas tun? Wer nichts unternimmt, bleibt in der Regel beim Netzbetreiber in der Anschlussregelung. Die Anlage läuft also weiter, nur mit geringerer Vergütung. Ein Umbau oder Wechsel in die Direktvermarktung muss dagegen angemeldet werden.
Brauche ich einen Smart Meter? Das hängt von Anlagengröße, Betriebsweise und den Vorgaben des Messstellenbetreibers ab. Die aktuellen Regeln fasst der Beitrag zur Smart-Meter-Pflicht zusammen.
Rechenbeispiel
Eine Anlage mit heute noch 4,5 kWp Leistung erzeugt im Raum München rund 4.300 bis 4.700 kWh im Jahr. Wird davon ein Drittel selbst verbraucht, sind das etwa 1.500 kWh, die nicht aus dem Netz bezogen werden müssen. Bei einem Strompreis im Bereich von 30 bis 35 Cent je kWh ergibt das eine Ersparnis von rund 450 bis 525 Euro im Jahr, plus die Erlöse für den Überschuss. Der Umbau auf Eigenverbrauch amortisiert sich damit in vielen Fällen innerhalb weniger Jahre – vorausgesetzt, die Anlage läuft technisch sauber weiter.
Unser Rat
Beginnen Sie etwa ein Jahr vor dem Förderende mit der Planung. Dann bleibt Zeit für Prüfung, Angebote und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Über Wartung und Service bewerten wir den Zustand Ihrer Anlage und rechnen die Optionen gegeneinander. Für einen Termin im Raum München und Oberbayern können Sie hier eine Anfrage stellen.

