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Ratgeber

PV-Anlage erweitern: Was bei einer zweiten Anlage gilt.

Bestandsanlage behalten, neue Module dazu: Messkonzept, Vergütung, Anlagenzusammenfassung und steuerliche Grenzen bei der Erweiterung einer PV-Anlage.

Münchener Photovoltaik4 Min. Lesezeit
PV-Anlage erweitern: Was bei einer zweiten Anlage gilt

Viele Anlagen, die vor zehn oder fünfzehn Jahren gebaut wurden, sind aus heutiger Sicht zu klein. Damals wurde oft nur so viel Fläche belegt, wie für eine gute Einspeisevergütung nötig war, oder das Budget reichte nicht für das ganze Dach. Inzwischen sind Wärmepumpe, Elektroauto oder ein größerer Haushalt dazugekommen – und die freie Dachfläche daneben bietet sich an.

Eine Erweiterung ist technisch meist unkompliziert. Die eigentlichen Fragen liegen woanders: Wie werden alte und neue Anlage gemessen, was passiert mit der Vergütung der Bestandsanlage, und welche Regeln gelten für den neuen Teil? Die Antworten hängen stark vom Alter der vorhandenen Anlage ab.

Erweitern oder zweite Anlage – was ist der Unterschied?

Im Sprachgebrauch wird beides vermischt. Rechtlich entsteht bei einer Erweiterung fast immer eine neue Anlage: Die zusätzlichen Module erhalten ein eigenes Inbetriebnahmedatum, werden eigenständig im Marktstammdatenregister eingetragen und nach den Regeln vergütet, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme gelten. Die Bestandsanlage behält ihre Vergütung und ihre Restlaufzeit unverändert.

Technisch gibt es drei Wege:

  1. Neue Module an einen vorhandenen Wechselrichter: Nur möglich, wenn dieser freie Eingänge und Reserven hat. Bei älteren Geräten ist das selten, und die Mischung alter und neuer Module in einem String funktioniert nicht, weil Spannungen und Ströme nicht zusammenpassen.
  2. Eigene Anlage mit eigenem Wechselrichter: Der übliche Weg. Neue Module, neuer Wechselrichter – häufig gleich als Hybridgerät für einen Speicher.
  3. Kompletter Neuaufbau: Wenn die Altanlage kurz vor Ende der Vergütung steht oder ohnehin Defekte hat, kann es sinnvoller sein, das Dach neu zu planen. Siehe dazu Photovoltaik nach 20 Jahren.

Das Messkonzept entscheidet

Die wichtigste Frage bei jeder Erweiterung ist, wie der Strom beider Anlagen gemessen wird. Denn die Vergütungssätze unterscheiden sich oft erheblich.

BestandsanlageTypische LösungHinweis
Volleinspeisung mit hoher AltvergütungAltanlage bleibt in Volleinspeisung mit eigenem Zähler, neue Anlage als Überschusseinspeisungzwei Erzeugungszähler bzw. Kaskadenmessung, Zählerschrank oft zu erweitern
Überschusseinspeisungbeide Anlagen speisen über den gemeinsamen Zweirichtungszähler ein, Erzeugung getrennt erfasstNetzbetreiber muss die Aufteilung der Einspeisung auf die Anlagen akzeptieren
Anlage ohne Vergütung (nach 20 Jahren)Zusammenlegung, gemeinsame Überschusseinspeisungvergleichsweise einfach

Welches Konzept Ihr Netzbetreiber akzeptiert und welche Zähler nötig sind, klären wir im Rahmen der Anmeldung. In älteren Häusern ist dafür nicht selten ein neuer Zählerschrank nötig – mehr unter Zählerschrank erneuern.

Grenzen, die man kennen sollte

Anlagenzusammenfassung

Das EEG fasst mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude, die innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gehen, für die Bestimmung von Größenschwellen zusammen. Das betrifft etwa Vergütungsstufen und technische Pflichten. Wer eine Anlage in zwei Etappen bauen will, um eine Grenze zu umgehen, erreicht damit also meist nichts. Mit größerem Abstand zur Bestandsanlage bleibt die neue Anlage für sich allein zu betrachten; im Einzelfall prüfen wir die aktuelle Rechtslage.

Steuerliche Schwellen

Für die Einkommensteuerbefreiung gilt eine Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für den Nullsteuersatz bei der Anschaffung ebenfalls eine Grenze von 30 kWp. Wer mit der Erweiterung über diese Werte kommt, sollte die Folgen vorab mit dem Steuerberater besprechen. Die Grundlagen stehen unter Photovoltaik und Steuern.

Neue Regeln für den neuen Teil

Für die neue Anlage gelten die aktuellen Vorschriften, also auch das Solarspitzengesetz: keine Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise und ohne intelligentes Messsystem eine Begrenzung der Einspeisung auf 60 % der Modulleistung. Die Altanlage ist davon grundsätzlich nicht betroffen. Details unter Solarspitzengesetz.

Was eine Erweiterung kostet

Eine zweite Anlage ist je Kilowatt-Peak meist etwas teurer als eine gleich große Neuanlage aus einem Guss. Gerüst, Planung, Anmeldung und oft ein Umbau im Zählerschrank fallen erneut an, verteilen sich aber nur auf die zusätzliche Leistung. Bei kleinen Erweiterungen um zwei oder drei Kilowatt-Peak fällt das stark ins Gewicht; ab etwa fünf Kilowatt-Peak relativiert es sich. Ein realistisches Angebot ist erst möglich, wenn das Messkonzept feststeht.

Checkliste vor der Erweiterung

  • Inbetriebnahmedatum und Vergütungssatz der Altanlage (Unterlagen des Netzbetreibers, Eintrag im Marktstammdatenregister)
  • Zustand und Alter des vorhandenen Wechselrichters – ein Tausch steht nach 12 bis 18 Jahren ohnehin häufig an
  • Dachzustand: Muss die Altanlage für eine Sanierung demontiert werden, bietet sich die gemeinsame Neuplanung an
  • Stromverbrauch heute und in den nächsten Jahren, etwa durch Wärmepumpe oder Elektroauto
  • Platz im Zählerschrank und für einen möglichen Speicher

Speicher und Energiemanagement mitdenken

Eine Erweiterung ist ein guter Anlass, einen Speicher nachzurüsten. Ein Hybridwechselrichter für den neuen Anlagenteil kann einen Batteriespeicher direkt einbinden; der Strom der Altanlage wird dann über den Hausverbrauch mitgenutzt. Alternativ gibt es wechselstromseitig gekoppelte Speicher, die unabhängig von den Wechselrichtern arbeiten. Welche Lösung passt, erläutert Stromspeicher nachrüsten.

Bei einer Anlage mit Altteil in Volleinspeisung ist Vorsicht geboten: Der Speicher darf nicht aus der vergüteten Altanlage geladen werden, wenn diese Strom ausschließlich einspeisen soll. Das Messkonzept muss das abbilden.

Wir prüfen Ihre Bestandsanlage, entwickeln ein Messkonzept, das zum Netzbetreiber passt, und übernehmen die Anmeldung der neuen Anlage – mehr unter Montage und Netzanmeldung. Für eine erste Einschätzung können Sie hier eine Anfrage stellen.

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