Wer eine Photovoltaikanlage anmeldet, legt fest, wie der Strom ins Netz geht: Entweder wird nur der Überschuss eingespeist, der im Haus gerade nicht gebraucht wird, oder die gesamte Erzeugung fließt ins Netz und wird mit einem höheren Satz vergütet. Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Antwort klar – aber nicht für alle.
Entscheidend ist eine einzige Frage: Wie viele Kilowattstunden würden Sie selbst verbrauchen? Ab einer bestimmten Menge ist der Eigenverbrauch mehr wert als der Aufschlag für die Volleinspeisung.
Die beiden Modelle im Vergleich
| Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | |
|---|---|---|
| Eigenverbrauch | ja, vorrangig | nein, der gesamte Strom geht ins Netz |
| Vergütungssatz | Grundsatz, zuletzt grob 7 bis 8 ct/kWh | deutlich höher, mit gesetzlichem Aufschlag |
| Wert je selbst genutzter kWh | vermiedener Strompreis, etwa 30 bis 38 ct | entfällt |
| Speicher sinnvoll | ja, je nach Verbrauch | nein |
| Wechsel möglich | jährlich zum Jahreswechsel | jährlich, Mitteilung an den Netzbetreiber vor dem 1. Dezember |
Die aktuellen Sätze beider Modelle prüfen wir vor jeder Planung tagesaktuell, weil sie halbjährlich sinken. Die Mechanik erklärt der Beitrag Einspeisevergütung 2026.
Wo die Grenze liegt
Die folgende Rechnung nutzt bewusst runde Annahmen, damit Sie sie mit den tagesaktuellen Sätzen nachrechnen können:
- Anlage: 8 kWp, Jahresertrag 8.000 kWh (1.000 kWh/kWp)
- Vergütung Überschuss: 7,5 ct/kWh
- Vergütung Volleinspeisung: angenommen 12 ct/kWh
- Strompreis Netzbezug: 34 ct/kWh
Volleinspeisung: 8.000 kWh × 0,12 € = 960 € im Jahr.
Überschusseinspeisung: Jede selbst genutzte Kilowattstunde bringt 34 ct statt 7,5 ct, also 26,5 ct mehr. Der Aufschlag der Volleinspeisung beträgt 12 − 7,5 = 4,5 ct auf alle 8.000 kWh, zusammen 360 €. Die Grenze liegt dort, wo der Eigenverbrauch diese 360 € aufwiegt: 360 € ÷ 0,265 € ≈ 1.360 kWh.
Verbraucht der Haushalt mehr als rund 1.360 kWh direkt vom Dach, ist die Überschusseinspeisung besser. Ein Einfamilienhaus mit 4.000 kWh Jahresverbrauch nutzt ohne Speicher typischerweise 1.500 bis 2.500 kWh selbst – und liegt damit klar darüber. Bei 2.000 kWh Eigenverbrauch kommen 680 € Ersparnis und 450 € Vergütung zusammen, also 1.130 € gegenüber 960 €.
Wann Volleinspeisung passt
Sie ist kein Auslaufmodell, sondern für bestimmte Situationen die ehrlichere Wahl:
- Nebengebäude ohne eigenen Verbrauch: Scheune, Stadel oder Garage mit großer Dachfläche, aber ohne nennenswerten Stromverbrauch. Auf Höfen im Landkreis Erding oder Freising ist das ein häufiger Fall; siehe auch Photovoltaik für Gewerbe und Landwirtschaft.
- Sehr niedriger Tagesverbrauch: etwa eine Zweitwohnung oder ein Haus, das werktags leer steht und keinen Speicher bekommen soll.
- Zweite Dachfläche: Das Hauptdach deckt den Eigenbedarf, eine weitere Fläche soll zusätzlich genutzt werden.
Die Kombination: zwei Anlagen, zwei Modelle
Das EEG erlaubt, auf einem Grundstück zwei Anlagen getrennt zu betreiben: eine für den Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung, eine zweite mit Volleinspeisung. Voraussetzung ist, dass beide messtechnisch sauber getrennt sind, meist mit eigenem Zähler für die Volleinspeise-Anlage. Das lohnt sich vor allem, wenn viel Dachfläche zur Verfügung steht und der Haushalt nur einen Teil davon sinnvoll selbst nutzen kann.
Der Mehraufwand besteht aus einem zusätzlichen Wechselrichter oder Zählerplatz und der getrennten Anmeldung. Bei kleinen Zusatzflächen unter etwa 4 bis 5 kWp fressen diese Fixkosten den Vorteil häufig auf. Wie sich ein bestehendes System sinnvoll ergänzen lässt, beschreibt PV-Anlage erweitern: die zweite Anlage.
Der jährliche Wechsel
Seit dem EEG 2023 ist die Wahl nicht mehr für 20 Jahre bindend. Sie können dem Netzbetreiber jeweils vor dem 1. Dezember mitteilen, dass die Anlage im nächsten Kalenderjahr im anderen Modell laufen soll. Praktisch heißt das:
- Sie starten mit Volleinspeisung, weil noch kein großer Verbraucher im Haus ist.
- Kommen später Wärmepumpe oder Elektroauto dazu, wechseln Sie zum folgenden Jahreswechsel in die Überschusseinspeisung.
- Der Zähleraufbau muss beide Modelle abbilden können; das sollte bei der Installation eingeplant werden.
Ein Wechsel mitten im Jahr ist nicht vorgesehen. Wer eine größere Änderung plant, sollte den Stichtag im Kalender haben.
Was das Solarspitzengesetz beiträgt
Für Neuanlagen gilt: In Zeiten negativer Börsenpreise gibt es keine Vergütung, und ohne intelligentes Messsystem mit Steuerbox ist die Einspeisung auf 60 Prozent der Modulleistung begrenzt. Bei Volleinspeisung trifft beides den gesamten Ertrag, bei Überschusseinspeisung nur den Teil, der nicht im Haus bleibt. Das verschiebt die Grenze zusätzlich zugunsten des Eigenverbrauchs. Für reine Volleinspeise-Anlagen empfehlen wir deshalb in der Regel das Messsystem gleich mit einzuplanen – Hintergründe unter Solarspitzengesetz: Was sich ändert.
Was sich mit einem Speicher ändert
Ein Batteriespeicher kommt nur bei Überschusseinspeisung infrage und verschiebt die Grenze weiter. Mit Speicher steigt der Eigenverbrauch in einem typischen Einfamilienhaus auf 50 bis 70 Prozent der Erzeugung; im Beispiel wären das 4.000 bis 5.600 kWh, sofern der Haushalt so viel überhaupt verbraucht. Umgekehrt gilt: Wer sich bewusst gegen einen Speicher und für Volleinspeisung entscheidet, spart die Speicherkosten, verzichtet aber dauerhaft auf den höheren Wert der selbst genutzten Kilowattstunde. Für Haushalte mit geplanter Wärmepumpe oder Elektroauto ist Volleinspeisung deshalb meist nur eine Übergangslösung – bis der Verbrauch da ist.
Unsere Empfehlung in einem Satz
Für bewohnte Einfamilien- und Reihenhäuser ist die Überschusseinspeisung fast immer die bessere Wahl; Volleinspeisung prüfen wir bei Nebengebäuden, großen Zusatzflächen und Häusern mit sehr geringem Tagesverbrauch. Wie hoch Ihr Eigenverbrauch realistisch ausfällt, zeigt Eigenverbrauch und Autarkiegrad erklärt.
In unserer Photovoltaik-Beratung rechnen wir beide Modelle mit den gültigen Sätzen und Ihrem Verbrauchsprofil gegeneinander, bevor die Anlage angemeldet wird. Anfrage stellen


